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Ämter im Lazarus-Orden
Ämter innerhalb des Lazarus-Ordens sind an Ränge gebunden.
Ein Amtsinhaber braucht für sein Amt einen bestimmten Mindest-Rang, der auch
höher sein kann. Alle Amtsinhaber werden vom Grossprior/Commander in ihr Amt
eingesetzt, mit Ausnahme des Grosspriors/Commanders. Dessen Bescheinigung wird
gemäss Statuten - Artikel 9 - vom Kapitel ausgefertigt. In sein Amt wird er
jedoch, entsprechend internationaler Gepflogenheiten, vom Jurisdiktionskaplan
eingesetzt. Deshalb ist der Jurisdiktionskaplan auch im Rang eines Senior Chaplain Ritter Commanders (mit Ritterschlag), um dem neuen Grossprior/Commander
gegebenenfalls denselben erteilen zu können. Im Falle einer Vakanz des
Grosspriors/Commanders ruhen sämtliche Amtsbefugnisse ausser dem des
Jurisdiktionskaplans. Daher wird der Grossprior/Commander nicht vom Kanzler als
Stellvertreter des Grosspriors/Commanders eingesetzt. Der Kanzler muss ja erst vom
neuen Grossprior/Commander als Kanzler bestätigt werden.
Kanzler - Schatzmeister - Marschall - Internetoffizier (Vorstand)
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Im Range eines Ritters KLJ / einer Dame DLJ sind die Ämter: |
Kanzler
Schatzmeister
Marschall
Internetoffizier |
Rang 8 (m)
Ritter KLJ
Orden mit militärischem Trophäeanhänger von einem Halsband getragen - und
der goldene Brust-Stern.
Mitglieder ab dem Rang eines Ritters sind berechtigt zusätzlich das
"Justizkreuz" zu tragen.
Ritter haben das Recht auf den Titel "Chevalier". |
 
 
 
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Rang 8 (f)
Dame DLJ
Orden mit Lorbeer- und Eichekranz an einem Band-Bogen mit einer grünen
Rosette - und der goldene Brust-Stern.
Mitglieder ab dem Rang einer Dame sind berechtigt zusätzlich das
"Justizkreuz" zu tragen.
Damen haben das Recht auf den Titel "Dame". |
 
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Grossprior / Commander (Prior)
Im Range eines Ritter Commanders KCLJ / einer Dame Commander DCLJ sind die
Ämter:Amtskette
Die Amtskette ist ein Abzeichen der Funktion, getragen von Mitgliedern
des Obersten Rates, dem Grosskanzler, und der Führung der Jurisdiktion. |
Grossprior
Commander (Prior)
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Rang 10 (m)
Ritter Commander KCLJ
Zum KLJ kommen noch die Schärpe und die Kordel dazu.
Mitglieder ab dem Rang eines Ritters sind berechtigt zusätzlich das
"Justizkreuz" zu tragen.
Dieser Rang ist ausschliesslich für Leiter der Jurisdiktion und verdiente
Mitglieder des Ordens reserviert. |
 

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Rang 10 (f)
Dame Commander DCLJ
Zum DLJ kommt noch die Schärpe dazu.
Mitglieder ab dem Rang einer Dame sind berechtigt zusätzlich das
"Justizkreuz" zu tragen.
Dieser Rang ist ausschliesslich für Leiter der Jurisdiktion und verdiente
Mitglieder des Ordens reserviert. |
 

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In sein Amt wird der Grossprior/Commander, entsprechend
internationaler Gepflogenheiten, vom Jurisdiktionskaplan eingesetzt. Deshalb
ist der Jurisdiktionskaplan auch im Rang eines Senior Chaplain Ritter
Commanders (mit Ritterschlag), um dem neuen Grossprior/Commander
gegebenenfalls denselben erteilen zu können. Im Falle einer Vakanz des
Grosspriors/Commanders ruhen sämtliche Amtsbefugnisse ausser der des
Jurisdiktionskaplans. Daher wird der Grossprior/Commander nicht vom Kanzler
als Stellvertreter des Grosspriors/Commanders eingesetzt. Der Kanzler muss ja
erst vom neuen Grossprior/Commander als Kanzler bestätigt werden. |
Jurisdiktionskaplan
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Im Range eines Senior Chaplain Ritter Commanders KSChLJ ist das Amt: |
Jurisdiktionskaplan (er setzt den Grossprior/Commander in sein Amt ein) |
Rang 11
Senior Chaplain Ritter Commander KSChLJ (gibt es nicht mehr, ist
EGCLJ)
Orden mit Lorbeer- und Eichenkranz an einem Halsband mit schwarzem
Mittelstreifen getragen - und
der goldene Brust-Stern. Zum SChLJ kommen noch die Schärpe und die Kordel dazu.
Mitglieder ab der Weihestufe des Diakons sind als Kleriker, und somit
angehörige des Kirchenadels, grundsätzlich berechtigt zusätzlich das
"Justizkreuz" zu tragen.
Der Jurisdiktionskaplan erhält zudem den Ritterschlag als KSChLJ und
führt den Titel "Chevalier Don".
Verdiente Geistliche erhalten ebenfalls den Ritterschlag und werden so mit dem Rang eines Ritter-Commanders
geehrt (KSChLJ) und haben das Recht auf den Titel "Chevalier Don". |
 

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Grossmeister
Im Range eines Grosskreuz-Ritters GCLJ / Dame DGCLJ ist das Amt:Grosses Collar
Das Grosse Collar kann Staatsoberhäuptern, Premierministern und
verdienten Mitgliedern des Obersten Rates verliehen werden. Es trägt das
Grosskreuz. |
Grossmeister
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Rang 12
Grosskreuz Ritter / Dame GCLJ/DGCLJ
Orden mit Lorbeer- und Eichenkranz an einem Halsband getragen - und der goldene
Verdienst-Stern. Zudem die Schärpe und die Kordel.
Bei Damen wird der Orden von einem Bogen-Band getragen, mit einer grünen
Rosette.
Zum GCLJ/DGCLJ kommt noch das Recht hinzu, sich "Excellenz" nennen zu
dürfen.
Mitglieder vom Rang des Grosskreuz-Ritters und oben zugelasse können das
Justizkreuz tragen.
Der Rang des Grosskreuzes wird ausschliesslich Staatsoberhäuptern,
Ministern, Gouverneuren, Generälen etc., zuerkannt. Ausserdem den Mitgliedern
des Obersten Rates und verdienten Personen von Jurisdiktionen. |


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In sein Amt wird der Grossmeister, entsprechend
internationaler Gepflogenheiten, vom Geistlichen Protektor eingesetzt.
Deshalb ist der Geistliche Protektor auch im Rang eines
Grosskreuzgeistlichen. Der neue Grossmeister hat den Ritterschlag bereits in
seiner Ursprungsjurisdiktion erhalten. Im Falle einer Vakanz des
Grossmeisters ruhen sämtliche Amtsbefugnisse des Grossmagistrats ausser dem
des Geistlichen Protektors. Daher wird der Grossmeister nicht vom
Grosskanzler als Stellvertreter des Grossmeisters eingesetzt. Der
Grosskanzler muss ja erst vom neuen Grossmeister als Grosskanzler bestätigt
werden. |
Geistlicher Protektor des Gesamtordens
Im Range eines Grosskreuz-Geistlichen EGCLJ ist das Amt:Grosses Collar
Das Grosse Collar kann Staatsoberhäuptern, Premierministern und
verdienten Mitgliedern des Obersten Rates verliehen werden. Es trägt das
Grosskreuz. |
Geistlicher Protektor - Kardinal (er setzt den Grossmeister in sein Amt ein)
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Rang 13
Grosskreuz Geistliche EGCLJ (auch KSChLJ)
Orden mit Lorbeer- und Eichenkranz an einem Halsband getragen - und
der goldene Verdienst-Stern. Zudem die Schärpe und die Kordel.
Der Rang des kirchlichen Grosskreuzes wird Kardinälen, Bischöfen,
Prälaten und Äbten verliehen. Mitglieder vom Rang des Grosskreuz-Geistlichen
und oben zugelasse können das Justizkreuz tragen. Grosskreuz-Geistliche
haben das Recht, sich "Excellenz" (Priester, Äbte & Bischöfe) oder
"Eminenz" (Kardinäle) nennen zu
dürfen. |


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